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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Kurztext

  • Gemeinschaftsschule Aufnahme
  • 5. Klasse bis 10. Klasse
  • Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
  • Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
    • 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
    • 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    • Danach Versetzung in Oberstufe möglich
    • Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
    • 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
  • Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule

 

Regionale Gemeinschaftsschule

 

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

 

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

 

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Gemeinschaftsschule

Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein

 

Regionale Hinweise

Für alle allgemein bildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer Grundschule bzw. einer weiterführenden Schule also grundsätzlich - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - frei.


Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus, etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).

 


Ansprechpartner

Diesterwegstraße 20-22 24113 Kiel
Tel: +49 431 260 9270 Fax: +49 431 260 92711 E-Mail: sekretariat[at]cskiel.de Web: www.cskiel.de

Frau Wendt

Mitarbeiter Christliche Schule Kiel


Gellertstraße 46 24116 Kiel
Tel: +49 431 17007 Fax: +49 431 13952 E-Mail: Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule.Kiel[at]schule.landsh.de Web: fjskiel.de


Herr Daude

Mitarbeiter Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel, Gemeinschaftsschule am Brook der Landeshauptstadt Kiel


Herr Manfred Behrens

Mitarbeiter Gemeinschaftsschule Friedrichsort, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel


Herr Markus Schier

Mitarbeiter Gemeinschaftsschule Hassee, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel


Herr Daniel Schimmer

Mitarbeiter Goethe-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel


Herr Haack

Mitarbeiter Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel, Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule


Herr Sprotte

Mitarbeiter Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Kiel in Kiel, Hermann-Löns-Schule


Herr Christian Bornhalm

Mitarbeiter Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Kiel in Kiel, Klaus-Groth-Schule mit Grundschule


Elendsredder 26 24106 Kiel
Tel: 0431 3051911 Fax: 0431 35700 E-Mail: Grund-und-gemeinschaftsschule-wik.kiel[at]schule.landsh.de

Herr Rathey

Mitarbeiter Grund- und Gemeinschaftsschule Wik


Vaasastraße 43 24109 Kiel
Tel: +49 431 5377002 Fax: +49 431 5377062 E-Mail: leg.kiel[at]schule.landsh.de

Herr Dennis Schröder-Breidbach

Mitarbeiter Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel


Skagerrakufer 5 24159 Kiel
Tel: +49 431 5402870 Fax: +49 431 54028722 E-Mail: info[at]lernwerft.de Web: www.lernwerft.de/impressum/

Herr Dr. Kölsch

Mitarbeiter Lernwerft - Club of Rome Schule Kiel Grund- und Gemeinschaftsschule



Odensestraße 6 24109 Kiel
Tel: +49 431 2609570 Fax: +49 431 26095746 E-Mail: Max-Tau-Schule.Kiel[at]schule.landsh.de Web: max-tau-kiel.de

Herr Lange

Mitarbeiter Max-Tau-Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Kiel



Herr Jörg Thomas

Mitarbeiter Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kann ich dir behilflich sein?

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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