Senat
Der Senat wird aus der Mitte der Ratsversammlung gewählt. Er besteht aus 15 Mitgliedern der Ratsversammlung und zusätzlichen beratenden Mitgliedern, die jedoch kein Stimmrecht haben. Die oder der Vorsitzende des Senats wird ebenfalls aus der Mitte der Ratsversammlung gewählt.
Der Senat ist zwar rechtlich den übrigen Ausschüssen gleichgestellt, hat aber eine herausgehobene Stellung, da ihm durch die Gemeindeordnung ausdrücklich Aufgaben zugewiesen werden. Er koordiniert die Arbeit der Ausschüsse, indem er auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinwirkt. Er kontrolliert die Umsetzung der von der Ratsversammlung festgelegten Ziele und Grundsätze in der vom Bürgermeister geleiteten Stadtverwaltung. Er übernimmt zudem die Aufgaben des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen.
Der Senat tagt grundsätzlich öffentlich.
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