Ratsversammlung
Oberstes Entscheidungsorgan in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten
Die Ratsversammlung tagt. 47 Rendsburger Bürgerinnen und Bürger, die Ratsfrauen und Ratsherren, haben sich im Ratssaal des Alten Rathauses versammelt und treffen hier Entscheidungen, die das tägliche Leben in unserer Stadt unmittelbar beeinflussen. Diese 47 Ratsmitglieder legen die Richtlinien der Rendsburger Kommunalpolitik fest. Dafür haben sie von ihren Wählerinnen und Wählern für fünf Jahre den Auftrag erhalten.
Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist die Ratsversammlung als Volksvertretung oberstes Entscheidungsorgan in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Außerdem hat sie die Stadtverwaltung daraufhin zu überwachen, ob ihre Beschlüsse durchgeführt werden. Die Ratsversammlung nimmt somit eine übergeordnete Stellung ein, ist aber auch für die generelle Zielsetzung der Kommunalpolitik und für entsprechende Eckwerteentscheidungen zuständig. Durch die vorbehaltenen Aufgaben wird der Ratsversammlung ein Mindestbestand von Entscheidungsbefugnissen festgeschrieben.
Die Ratsversammlung kann bestimmte Entscheidungen, auf den Senat oder den/die Bürgermeister/-in übertragen. Für festgelegte Aufgabenbereiche kann sie die Entscheidung außerdem den zuständigen Fachausschüssen überlassen. Die Ratsversammlung bildet einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Stadtverwaltung. So wird gewährleistet, dass sich die Ratsversammlung auf die bedeutsamen politischen sowie strategischen Problemfelder beschränkt. Hierzu gehört insbesondere, dass Leistungs- und Finanzziele abgesteckt und über den Haushalt die erforderlichen Ressourcen zugeteilt werden. Vorbehaltene Aufgaben dürfen in ihrer Entscheidung selbst nicht delegiert werden. Vorberatungen finden jedoch in den Fachausschüssen statt.
Die Ratsversammlung tagt regelmäßig einmal im Vierteljahr. Zusätzlich hat der/die Stadtpräsident/-in die Pflicht die Ratsversammlung einzuladen, wenn Beratungs- und Beschlussbedarf für die Ratsversammlung vorliegt. Der/die Stadtpräsident/-in setzt nach Beratung mit dem/der Bürgermeister/-in die Tagesordnung fest und lädt mindestens vierzehn Tage vorher zur Sitzung ein, damit sich die Mitglieder der Ratsversammlung auf die kommende Sitzung vorbereiten können.
Die Tagesordnung wird rechtzeitig vor der Sitzung unter „Ratsinformationssystem“ auf dieser Seite und im Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg veröffentlicht. Auch die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzung der Ratsversammlung können im „Ratsinformationssystem“ eingesehen werden.
Ziele & Grundsätze der Ratsversammlung
Die Ratsversammlung legt gemäß § 27 der Gemeindeordnung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Hierbei geht es jedoch nicht um einen Einfluss auf die Vollzugstätigkeit der Verwaltung. Hierfür ist alleine die/der Bürgermeister/in im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel zuständig (§65 GO).
Es geht vielmehr darum, Zielbeschreibungen für die Stadtpolitik zu definieren und Eckwerte für die strategische Ausrichtung zu definieren.
Die Ziele sollen dazu dienen, die in der Zukunft liegenden Maßnahmen und Zustände zu beschreiben, die politisch gewollt sind und durch weitere Entscheidungen bzw. durch Vollzug durch die Verwaltung realisiert werden müssen. Grundsätze beschrieben hingegen die Verfahrens- und Verhaltensrichtlinien, mit denen die Ratsversammlung sich selbst, die Fachausschüsse und die Verwaltung bindet.
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.07.2017 die auf Antrag der Fraktionen CDU, DIE GRÜNEN, Modernes Rendsburg, Soziales Rendsburg und SSW eingebrachten Ziele und Grundsätze mehrheitlich beschlossen. Durch Beschluss vom 22.09.2022 sind diese unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaziele fortgeschrieben worden.
Die dazugehörigen Dokumente sowie die Ziele und Grundsätze stehen auf der rechten Seite zum Download bereit.
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