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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Stadtentwicklung bedeutet nicht mehr automatisch Stadtwachstum. Aktuelle Bevölkerungsprognosen ergeben für Rendsburg und Büdelsdorf einen Bevölkerungsrückgang bis ins Jahr 2020. Die Zahl der älteren Menschen wird wachsen, während Kindergärten und Schulen langfristig geringer ausgelastet sein werden. Erhöhte Anteile ausländischer Mitbürger werfen Fragen der Integration auf. Die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Beschäftigung sind zwar im Vergleich zu anderen Regionen im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg gut. Aber auch hier stellen sich Fragen der Zukunftsfähigkeit bestimmter Branchen und Betriebe. Mit der Schließung der Bundeswehrstandorte und dem Verlust von fast 1.900 Arbeitsplätzen verschärft sich diese Ausgangssituation. Im Bereich der Wohnungsversorgung zeichnen sich Leerstände insbesondere im Mietwohnungsbestand ab, während weiterhin bestimmte Wohnformen wie Einfamilienhäuser aber auch Seniorenwohnungen gewünscht werden. Diesen Herausforderungen haben sich die Städte Rendsburg und Büdelsdorf gestellt, indem ein gemeinsames Stadtentwicklungskonzept mit integriertem Wohnraumversorgungskonzept erstellt wurde. In einem intensiven Diskussionsprozess wurden Ziele für die Entwicklung der Städte bis 2020 aufgestellt. Daraufhin werden gemeinsam Maßnahmen und Projekte konkret zu entwickeln sein. Die Ratsversammlung der Stadt Rendsburg hat am 28.06.2008 und die Stadtvertretung der Stadt Büdelsdorf am 05.07.2008 das ISEK mit dem WRVK als grundsätzlicher und ganzheitlicher Orientierungsrahmen der zukünftigen Stadtentwicklung beider Städte beschlossen. Sie sind von Politik und Verwaltung bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Baugesetzbuch) zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der fachlichen und räumlichen Handlungsschwerpunkte sind - soweit erforderlich - weiterführende Fachkonzepte bzw. teilräumliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Übrigen sollen unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Förderprogramme aus dem ISEK zügig Maßnahmenprogramme abgeleitet und zur Beratung vorgelegt werden.

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