Finanzen & Haushalt
Haushaltsplan 2024 der Stadt Rendsburg
Die Ratsversammlung der Stadt Rendsburg hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die kommunal aufsichtliche Genehmigung wurde am 17.10.2024 mit Einschränkungen erteilt.Es wurde ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 12.000.000,00 € genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde in voller Höhe genehmigt.
Signifikante Daten vom Haushaltsplan 2024
Ergebnishaushalt | Erträge: | 81.973.700,00 € | |
Aufwendungen: | 87.032.100,00 € | ||
Jahresfehlbetrag: | 5.058.400,00 € | ||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit: | 15.032.300,00 € | ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit: | 20.743.300,00 € |
Grundsteuer A | 380 % |
Grundsteuer B | 425 % |
Gewerbesteuer | 380 % |
Für den ersten Hund: | 100,00 € |
Für den zweiten Hund: | 150,00 € |
Für jeden weiteren Hund: | 200,00 € |
Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen u. anderen Orten: | 12 % |
Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: | 102,00 € |
- an den anderen Orten: | 51,00 € |
Bei Gewaltspielen (alle Orte): | 511,00 € |
Gewerbesteuer | 22.000.000,00 € |
Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer | 11.198.700,00 € |
Gemeindeanteil a. d. Umsatzsteuer | 3.835.100,00 € |
Grundsteuer A | 11.000.000,00 € |
Grundsteuer B | 4.600.000,00 € |
Hundesteuer | 149.000,00 € |
Vergnügungssteuer | 1.000.000,00 € |
Allg. Schlüsselzuweisungen | 6.618.600,00 € |
Endbestand | 73.154.978,25 € |
€ / Einwohner | 2.394,99 € |
Zum Download (Haushalt):
- Haushaltsplanentwurf 2025
- I. Nachtrag 2024
- Haushaltsplan 2024
- I. Nachtrag 2023
- Haushaltsplan 2023
- II. Nachtrag 2022
- I. Nachtrag 2022
- Haushaltsplan 2022
- Haushaltsplan 2021
- I. Nachtrag 2020
- Haushaltsplan 2020
- II. Nachtrag zum Haushaltsplan 2019
- I. Nachtrag zum Haushaltsplan 2019
- Haushaltsplan 2019 - Öffentl. Fassung
- Haushalt 2018
Grundsteuerreform:
Warum die Grundsteuer reformiert wird
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Datein sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshlab den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Natascha Linke Tel. 04331 206 2321
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