Lebenspartnerschaft: Begründung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.
Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.
Ansprechpartner
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Tel: 0461 85-2408
Fax: 0461 85-1833
E-Mail: standesamt[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Standesamt
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Freitags nur für die Durchführung von Eheschließungen geöffnet
Samstags Eheschließungen nur nach Vereinbarung
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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