Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Regionale Hinweise
Möglich ist auch eine notariell beglaubigte, kostenpflichtige Austrittswillensentscheidung, die im Original per Post zu übermitteln ist. Die Austrittsbescheinigung wird zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.
Zuständigkeit
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass dieser Sachbereich des Standesamtes nur mit Terminvereinbarungen arbeitet. Termine für Kirchenaustritte können bis zu acht Wochen im Voraus online gebucht werden unter der verlinkten Webseite. Gleichzeitig können frei gewordene Termine dort kurzfristig ebenfalls online gebucht werden.
Sollte eine Online-Buchung nicht möglich sein, können Sie über die Behördennummer 115 Kontakt zum Standesamt Kiel aufnehmen, um einen Kirchenaustritts-Termin telefonisch zu vereinbaren.
Möglich ist in dringenden Fällen auch, rechtswirksam bei einem Notar kostenpflichtig eine beglaubigte Austrittserklärung abzugeben.
Die Anforderung von Kirchenaustritts-Bescheinigungen richten Sie bitte per Mail an standesamt@kiel.de .
Fristen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Regionale Hinweise
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist mit 15 Euro Gebühr kostenpflichtig. Diese können Sie persönlich oder schriftlich (per Post, FAX oder online) unter der oben genannten Behördenanschrift beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer schriftlichen Beantragung eine Kopie Ihres Ausweises beilegen müssen. Die Zweitschrift wird in der Urkundenstelle ausgestellt und kann zu den dortigen Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Regionale Hinweise
In Kiel ist keine Meldebestätigung erforderlich!
Weitere Informationen
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Fleethörn 26
24103 Kiel
E-Mail: standesamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8.30 bis 13 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden)
Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2456
standesamt[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden
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+49 431 901-2368
standesamt[at]kiel.de
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+49 431 901-2367
Standesamt[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden
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+49 431 901-2349
standesamt[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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