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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Familienbuch / Heiratseintrag

Familienbuch / Heiratseintrag

Seit dem 1. Januar 2009 werden keine Familienbücher mehr geführt. Die Eheeinträge werden seither in Eheregistern fortgeführt.

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

 

Regionale Hinweise

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

 

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.

 

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).

 


Ansprechpartner

Fleethörn 26 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1021 E-Mail: standesamt[at]kiel.de


Montag: 8.30 bis 13 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden)
Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist!

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

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Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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