Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
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KulturförderungBeschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Regionale Hinweise
Die Landeshauptstadt Kiel fördert die Kultur- und Kreativwirtschaft über verschiedene Förderprogramme und Förderfonds. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf verlinkten Kieler Webseite.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Regionale Hinweise
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Fördermitteln für die Kultur- und Kreativwirtschaft an die angegebenen Stellen auf der verlinkten Kieler Webseite.
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kulturförderung der Landesregierung
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Für die Beantragung von Fördermitteln der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen Sie bitte die auf der Kieler Webseite verlinkten Antragsformulare.
Ansprechpartner
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3408
E-Mail: kulturbuero[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kulturbuero/index.php
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Postanschrift: Postfach 7145 24171 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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