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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Hafenbehördliche Genehmigungen

Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner


Öffnungszeiten des Hafenamtes für Fischereiangelegenheiten:

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hafenamt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-1173
+49 431 94477
hafenamt[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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