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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Tarif für Leistungen des Umwelt- und Technikhofes

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Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Tarif für Leistungen des Umwelt- und Technikhofes

erlassen am: 21.12.2006 | i.d.F.v.: 28.12.2006 | gültig ab: 01.01.2007 | Bekanntmachung am: 03.01.2007

Die Ratsversammlung hat am 21. Dezember 2006 folgenden Tarif beschlossen:


I.

Für die Durchführung der nachstehend genannten Leistungen werden folgende Entgeltsätze festgesetzt:

1.

Reinigung von Straßeneinläufen, Schlammeimern und Handbaggerschächten einschl. Deponiekosten

Bei einer sechsmaligen Reinigung im Jahr

a) je Straßeneinlauf (jährl.) 30,00 Euro
b) je Schlammeimer (jährl.) 90,00 Euro
c) je Handbaggerschacht (jährl.) 100,00 Euro

2.

Für die Gestellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin

je angefangene 30 Minuten 16,00 Euro

3.

Für die Gestellung von Lastkraftwagen mit Fahrer/-in

3.1. Transporter bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht je angefangene 30 Minuten 25,00 Euro
3.2. Für Lastkraftwagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht je angefangene 30 Minuten 30,00 Euro

4.

Für die Gestellung einer Straßenkehrmaschine mit Fahrer/-in

je angefangene Kehrstunde 70,00 Euro
je weitere angefangene 30 Minuten 35,00 Euro
einschl. An- und Abfahrt
Zuzüglich Entsorgungs- oder Deponiekosten gemäß Nachweis

5.

Für die Gestellung einer Fußwegkehrmaschine mit Fahrer/-in

je angefangene Kehrstunde 55,00 Euro
je weitere angefangene 30 Minuten 27,50 Euro
einschl. An- u. Abfahrt
Zuzüglich Entsorgungs- oder Deponiekosten gemäß Nachweis

6.

Für die Gestellung eines Großflächenmähers mit Fahrer/-in

je angefangene Stunde einschl. An- und Abfahrt 48,00 Euro
je weitere angefangene 30 Minuten 24,00 Euro

7.

Für die Gestellung einer Walze mit Fahrer/-in

je angefangene Stunde 55,00 Euro
je Tag 350,00 Euro
einschl. An- und Abfahrt

8.

Für die Gestellung eines mobilen Hochdruckreinigungsgerätes mit Fahrer/-in

je angefangene Stunde einschl. An- und Abfahrt 55,00 Euro
je weitere angefangene 30 Minuten 27,50 Euro

9.

Für die Gestellung eines Buschhackers

je angefangene Stunde 40,00 Euro
je Tag 275,00 Euro
einschl. An- und Abfahrt Zuzüglich Personalkosten gemäß Ziffer 1

10.

Für die Bereitstellung von motorgetriebenen Fahrzeugen, die nicht gemäß Ziffer 2 berechnet werden

10.1. Transporter bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht je angefangene 30 Minuten 5,00 Euro
10.2. Für Lastkraftwagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht je angefangene 30 Minuten 6,00 Euro

11.

Für die Gestellung von Container-Mulden (15 m3 - 35 m3)

Für die Anlieferung und Abholung innerhalb Rendsburgs 95,00 Euro

Für die Anlieferung und Abholung außerhalb Rendsburgs wird der Aufwand gemäß Ziffer 2 berechnet.

Zuzüglich Entsorgungs- oder Deponiekosten gemäß Nachweis

12.

Mietkosten für die tageweise Nutzung von Container-Mulden (15 m3 - 35 m3)

vom 2. Tage an je Tag 15,00 Euro

13.

Für die Gestellung eines WC-Wagens

für die ersten 3 Tage 260,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag 65,00 Euro
ggf. zuzüglich Kosten gem. Ziffer 1 und Ziffer 2
für die leihweise Überlassung für jeden Tag 75,00 Euro

14.

Für die leihweise Überlassung des Zeltdaches

einschl. Transport sowie Auf- und Abbau
bei bis zu 3 Tagen 300,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag 70,00 Euro

15.

Für die leihweise Überlassung von

15.1. Absperrelementen
für die ersten 3 Tage je Element 5,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag je Element 3,00 Euro
15.2. Schilder aller Art
für die ersten 3 Tage je Stck. 5,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag je Stck. 3,00 Euro
15.3. Flaggenmasten (Holz)
für die ersten 3 Tage je Mast 6,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag je Mast 4,00 Euro
15.4. Fahnen und Banner
für die ersten 3 Tage je Stck. 4,00 Euro
für jeden weiteren angefangenen Tag je Stck. 2,00 Euro

Für die unter Ziff. 14 bis 15 genannten Positionen bleiben bei der Entgeltberechnung der Auf- und Abbautag bzw. der Abhol- und Rückgabetag unberücksichtigt.

Die in dieser Satzung genannten Tarife verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


II.

Der Tarif tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Mit dem gleichen Tage tritt der Tarif vom 7. November 2001 außer Kraft.

Rendsburg, den 28.12.2006

Stadt Rendsburg

gez. Breitner

Bürgermeister


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