Satzung über „Besonderes Vorkaufsrecht“ „Kronwerker Moor“ gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Satzung über „Besonderes Vorkaufsrecht“ „Kronwerker Moor“ gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
erlassen am: 26.03.2020 | i.d.F.v.: 08.04.2020 | gültig ab: 16.04.2020 | Bekanntmachung am: 15.04.2020
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der z. Z. geltenden Fassung hat die Ratsversammlung der Stadt Rendsburg in der Sitzung am 26.03.2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Städtebauliche Maßnahmen
Die Stadt Rendsburg zieht städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Kronwerker Moores zur wohnbaulichen Entwicklung in Betracht. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich erlässt die Stadt Rendsburg für die in den Anlagen 1 bis 4 dieser Satzung bezeichneten Maßnahmengebiete (räumliche Geltungsbereiche) eine Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht
- Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Rendsburg ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.
- Sofern für die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 BauGB besteht, findet diese Satzung keine Anwendung.
- Der Verkäufer oder die Verkäuferin eines unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks hat der Stadt Rendsburg den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers oder der Verkäuferin wird durch die Mitteilung des Käufers oder der Käuferin ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer oder die Käuferin als Eigentümer oder als Eigentümerin in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.
- Die Ausübung des Vorkaufsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Rendsburg, den 08.04.2020
gez. Pierre Gilgenast
L.S.
Pierre Gilgenast
Bürgermeister
Anlagen
Anlagen
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66