Satzung der Stadt Rendsburg über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Altstadt"
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Satzung der Stadt Rendsburg über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Nördliche Altstadt"
erlassen am: 24.03.2022 | i.d.F.v.: 31.03.2022 | gültig ab: 06.04.2022 | Bekanntmachung am: 06.04.2022
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes. vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 24. März 2022 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung der Stadt Rendsburg über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nördliche Altstadt“ wird aufgehoben.
Das aufgehobene Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Stadt Rendsburg (ohne Maßstab) abgegrenzten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage 1 beigefügt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Grundstücke sind von Aufhebungssatzung betroffen. Die Auflistung der Grundstücke ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Die Aufhebungssatzung wird nach § 162 Abs. 2 BauGB mit der Bekanntmachung wirksam.
Rendsburg, den 31.03.2022
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin
gez. J. Sönnichsen L.S.
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlagen
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66