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Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe

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Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe

erlassen am: 20.05.2020 | i.d.F.v.: 23.06.2020 | gültig ab: 01.08.2020

Die Stadt Rendsburg strebt einen bedarfsgerechten, an den Bedürfnissen der Familien orientierten Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Rendsburger Schulen an.

Die qualitativen Anforderungen der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungs-angeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung) vom 22.01.2020 in der jeweils aktuellen Fassung sind Mindeststandards, die es zu beachten gilt.


I. Ziele und Grundsätze


1. Allgemeines

Die Angebote zur Betreuung und Förderung in der Primarstufe umfassen die ursprünglichen Aufgaben der Betreuten Grundschulen sowie die Aufgaben der Offenen Ganztagsschulen an den Rendsburger Grundschulen und sollen zukünftig den systematischen Aufbau einer familiengerechten Betreuung von Schulkindern in Rendsburg ermöglichen.

Die Angebote zur Betreuung und Förderung an Schulen sollen den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule unterstützen und zugleich einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.

Folgende Module sollen bedarfsorientiert angeboten werden:

Modul 1 Modul 2
Betreuung bis Unterrichtsbeginn Betreuung nach Unterrichtsende
Modul 1 a Modul 1 b Modul 2 a Modul 2 b Modul 2 c Modul 2 d
ab 7 Uhr ab 8 Uhr bis 13 Uhr mit Mittagessen bis 13 Uhr ohne Mittagessen bis 14 Uhr mit Mittagessen bis 14 Uhr ohne Mittagessen
kostenpflichtig mtl. 15,00 €/Stunde kostenpflichtig mtl. 15,00 €/Stunde + Kosten für Mittagessen
Modul 3 Modul 4
Angebote nach Unterrichtsende Ferienbetreuung
Modul 3 Modul 4 a Modul 4b Modul 4 c Modul 4 d
bis 17 Uhr mit Mittagessen 7 - 17 Uhr 7 - 14 Uhr 14 -17 Uhr 7 - 14 Uhr
grundsätzlich kostenfrei, besondere Angebote teilweise kostenpflichtig + Kosten für Mittagessen kostenpflichtig 74,00 €/Woche + Kosten für Mittagessen kostenpflichtig 60,00 €/Woche + Kosten für Mittagessen kostenplfichtig 21,00 €/Woche kostenpflichtig 12,00 €/Tag + Kosten
Das Modul 4 d kann nur an unterrichtsfreien Tagen gebucht werden

Die Träger können 5 darüberhinausgehende Betreuungszeiten anbieten.

Die Module können grundsätzlich für ein Schulhalbjahr gebucht werden. Alle Angebote sind anmeldepflichtig.


2. Module 1 und 2

Bei der Inanspruchnahme der Module 1 und 2 wird eine Betreuung der Schulkinder vor und nach der verlässlichen Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen gewährleistet. Die Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender soll durch dieses Betreuungsangebot erleichtert werden.

Das soziale Verhalten der Kinder sowie deren Selbständigkeit soll gefördert werden. Während der Betreuungszeit ist mindestens anzubieten:

  • ein Mittagessen (Modul 2 a und 2 c)
  • Betreuung und Hilfe bei den Hausaufgaben (beinhaltet keine Nachhilfe)
  • Bewegung, Spiel, Ruhepausen
  • Anregungen für gemeinsame oder eigenständige Aktivitäten

Diese Angebote können zu einem Betrag von monatlich 15,00 €/Stunde von den Eltern gebucht werden.


3. Modul 3

Die Angebote im Rahmen von Modul 3 sollen den planmäßigen Unterricht unterstützen mit dem Ziel, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, ihre individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.

Nachfolgende Ziele sollen erreicht werden:

  1. Die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen - soll erfolgen, indem Maßnahmen angeboten werden, in denen Schülerinnen und Schüler über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können.
  2. Soziale Benachteiligungen, individuelle Beeinträchtigungen und strukturelle Nachteile sollen vermieden bzw. abgebaut werden, indem der Ausgrenzung und den Risiken des Scheiterns in der Schule entgegengewirkt wird. Schülerinnen und Schüler werden bei der Entfaltung ihrer Stärken, dem Erschließen ihrer Ressourcen und bei der Entwicklung von Lebensperspektiven unterstützt; insbesondere durch
  • Betreuung und Hilfe bei den Hausaufgaben (beinhaltet keine Nachhilfe),
  • Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischem Bedarf,
  • musisch-künstlerische Bildung und Erziehung,
  • handwerklich-technische und naturwissenschaftliche Angebote,
  • Bewegung, Spiel und Sport,
  • Sicherstellung der Mittagstischversorgung (Mittagessen)
  • Gestaltete Mittagspause und Entspannung,
  • Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendbildung
  • Stärkung der Selbstkompetenz
  • Stärkung der Medienkompetenz

4. Modul 4

In den Ferien wird eine verbindliche Betreuung für mindestens sechs Wochen im Jahr angeboten. Die Ferienangebote sind jeweils auf die Oster-, Sommer- und Herbstferien zu verteilen und können auch an nur einem Schulstandort angeboten werden.

Eine Betreuung ist auch an weiteren unterrichtsfreien Tagen (z. B. bewegliche Ferientage, Schulentwicklungstage) anzubieten.

Eine wechselseitige Vertretung zwischen den Schulen bzw. den Trägern ist möglich.

Die Angebote der Ferienbetreuung sind kostenpflichtig.


II. Anforderungen

1.

Die Schule muss eine inhaltliche und auf Dauer angelegte Konzeption für den Betrieb der Betreuung und Unterstützung entwickeln und sie zu einem Bestandteil ihres Schulprogramms machen.

2.

Für die Durchführung der Angebote kommt der in § 17 Abs. 3 Satz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) genannte Personenkreis in Betracht.

Der Betreuungsschlüssel beträgt 1 : 25.

Es wird erwartet, dass mindestens eine Betreuungskraft über die berufliche Qualifikation einer Erzieherin/eines Erziehers verfügt oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann.

Über die Angebote und das dafür einzusetzende Personal ist in Abstimmung mit der Schulleitung zu entscheiden.

3.

Die Schulleitung ist den Betreuungskräften im Sinne der fachlichen Gesamtverantwortung gegenüber weisungsberechtigt.

4.

In jeder Schule ist ein Beirat einzurichten, der sich zusammensetzt aus Schulleitung, Betreuungskraft, Vertreter des Trägers, Schulelternbeirat, Vertreter der Stadt und dem Hausmeister.

5.

Eine Schulkind-gerechte Versorgung mit einem Mittagessen und der Küchendienst werden vom Durchführungsträger unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften organisiert. Der Durchführungsträger stellt die Essensausgabe sicher und ist für die Reinigung des Koch- und Essgeschirrs sowie der Küchenarbeitsflächen und -schränke zuständig.

Grundsätzlich werden Verteilerküchen eingerichtet.

6.

Die Angebote zur Betreuung und Förderung stehen allen Kindern offen.


III. Zuschüsse / Finanzierung der Durchführungsträger

Grundsätzlich wird im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens von der Stadt Rendsburg ein Durchführungsträger ausgewählt. Dieser erhält von der Stadt Rendsburg einen jährlichen Zuschuss.

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Festbetrag in Höhe von 20.500,00 € pro Schulstandort
  2. Variabler Zuschuss: Die Höhe des variablen Zuschusses bemisst sich nach dem zeitlichen Umfang der Angebote und der Anzahl der regelmäßig daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Eine Zeitstunde wird mit 30,00 € je Schüler/in im Schuljahr gefördert. Der variable Zuschuss erhöht sich regelmäßig entsprechend der Tarifsteigerung gemäß Tarifabschluss zum TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) des Vorjahres.
  3. Für nachgewiesene Sachkosten wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500,00 € pro Schulstandort gezahlt.
  4. Die Träger erhalten eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des Zuschusses (Festbetrag und variabler Zuschuss).

Der Durchführungsträger legt der Stadt Rendsburg jährlich einen Nachweis über die Verwendung des Zuschusses vor.


IV. Gebühr für die Nutzung der Module 1, 2 und 4

Der Durchführungsträger ist verpflichtet, für die Nutzung der Module 1, 2 und 4 eine Gebühr von den Zahlungspflichtigen zu erheben und einzunehmen.

Die monatliche Gebühr beträgt 15,00 € pro Stunde (Module 1 und 2).

Betreuungszeiten können ausschließlich stündlich vereinbart werden.

Für die verbindliche Ferienbetreuung ist eine Gebühr von 74,00 €/Woche für 10 Stunden (Modul 4 a), 60,00 € für 7 Stunden/Woche (Modul 4 b) und 21,00 €/ Woche für 3 Stunden (Modul 4 c) zu zahlen.

Für die Betreuung an unterrichtsfreien Tagen (Modul 4 d) ist eine Gebühr von 12,00 €/Tag zu zahlen.

Die Zahlungspflichtigen mit Wohnsitz in Rendsburg können eine Ermäßigung der Gebühr beantragen. Die Ermäßigung richtet sich nach § 5 der Beitragssatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagestätten.

Die Gewährung der Ermäßigung erfolgt auf Antrag der Zahlungspflichtigen durch die Stadt Rendsburg, Fachdienst Bildung. Die benötigten Betreuungsdaten werden durch den Durchführungsträger mitgeliefert.

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Rendsburger Grundschule (Module, 1, 2, 4) und in einer Kindertageseinrichtung in Rendsburg betreut, kann die nach der Sozialstaffel ermäßigte oder die ohne Einkommensprüfung zu zahlende Gebühr für die Module 1, 2 und 4 wie folgt ermäßigt werden:

  1. bei gleichzeitiger Betreuung eines Geschwisterkindes in einer Kindertageseinrichtung:

    für das älteste Kind um 50 %
    für jedes weitere Kind um 100 %.
  2. bei gleichzeitiger Betreuung von zwei oder mehreren Geschwisterkindern in einer Kindertageseinrichtung:

    für jedes Kind um 100 %.

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Rendsburger Grundschule (Module 1, 2, 4) betreut, kann die nach der Sozialstaffel ermäßigte Gebühr oder die ohne Einkommensprüfung zu zahlende Gebühr für die Module 1, 2 und 4 wie folgt ermäßigt werden:

für das 2. Kind um 50 %
für jedes weitere Kind um 100 %.

Anträge auf Geschwisterermäßigung sind ebenfalls beim Fachdienst Bildung der Stadt Rendsburg zu stellen.

Die Einnahmen aus den Gebühren für die Module 1 und 2 werden von den Durchführungsträgern in voller Höhe an die Stadt Rendsburg erstattet. Die Einnahmen aus Modul 4 verbleiben bei den Trägern zur Finanzierung der Ferienangebote. Die Sozialstaffelausfälle, die im Rahmen der Ferienbetreuung entstehen, können vom Durchführungsträger bei der Stadt geltend gemacht werden.


V. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Rendsburg, den 23.06.2020

Stadt Rendsburg

gez. Pierre Gilgenast

Pierre Gilgenast

Bürgermeister


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/richtlinie-zur-foerderung-von-betreuungsangeboten-in-der-primarstufe-267734877/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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