Grundsätze und Richtlinie für die mobile und offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Grundsätze und Richtlinie für die mobile und offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg
erlassen am: 25.02.2019 | i.d.F.v.: 11.04.2019 | gültig ab: 01.01.2019 | Bekanntmachung am: 24.04.2019
Diese Grundsätze und Richtlinie für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Rendsburg formulieren die programmatischen Ziele, die in einem mittelfristigen Zeitraum erreicht werden sollen.
Die besondere Qualität der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit – gerade im Verhältnis zur formalen schulischen Bildung - besteht darin, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst entscheiden, mit welchen Inhalten, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise sie sich mit den Themen befassen, die sie interessieren.
Grundsätze und Richtlinie bedeuten nicht, vorzuschreiben, welche konkreten Angebote zu machen wären. Vielmehr kommt es darauf an, durch fachliche Steuerung und über Anregungs- und Unterstützungsfunktion Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Grundsätze und Richtlinie der Stadt Rendsburg umfassen ebenfalls die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.
1) Ziele, Ausgangslage und Auftrag
Ziel der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg ist die Stärkung der individuellen, sozialen und kulturellen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und somit die Erweiterung ihrer Handlungsfähigkeit und Handlungsermächtigung.
Offenen und mobile Kinder- und Jugendarbeit bietet Orientierung für junge Menschen auf ihrem Weg zur persönlichen Selbstständigkeit und sozialen und beruflichen Integration. Als Ort außerschulischer Bildung, führt sie junge Menschen zusammen, gibt ihnen Räume, eröffnet Gelegenheitsstrukturen und fördert sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
Pädagogische Auseinandersetzungen mit dem Feld der Demokratieerziehung bilden einen weiteren wichtigen Grundstein.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken können. Sie sollen bewusst erleben können, dass sie durch eigenes Handeln Wirkungen hervorrufen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen relevanten Fragen und Prozessen im kommunalen Bereich zu ermöglichen und zu fördern, ist einer der zentralen Aufträge der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.
Indem sie Kinder, Jugendliche und auch junge Erwachsene bei der Entwicklung eines stabilen Selbstbewusstseins und von Gemeinschaftsverantwortung unterstützt, trägt die offene Jugendarbeit zur Stärkung von Fähigkeiten zur Problembewältigung aktiv bei. In ihren Einrichtungen und Angeboten arrangiert sie Räume, in denen sich die jungen Menschen erproben und in denen sie soziale Lernerfahrungen machen können, dabei akzeptiert, berücksichtigt und fördert sie deren individuelle Verschiedenheit. Im Fokus stehen soziale Bindungen und die Fähigkeiten, die benötigt werden, um sie zu knüpfen und zu pflegen.
Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit ist wertschätzende Beziehungsarbeit, die unterstützend auf die persönliche Entwicklung und Stärkung der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist. Sie setzt an der realen Lebenswelt junger Menschen an und ist daher sehr nah an ihren Wünschen, Bedürfnissen, Problemen etc. orientiert.
Jegliche pädagogische Arbeit ist nur dann praktizierbar, wenn sich Beziehungen zwischen Kindern und Jugendlichen und denen, die ihnen ein Angebot machen, entwickeln. Beziehungsarbeit beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb in einer besonderer Weise gefordert, mit Überraschendem und Unerwartetem umzugehen.
Wichtig ist es, dass sich die MitarbeiterInnen mit den Arbeitsprinzipien, ihren Rollen, ihrem Menschenbild, ihren Verhaltens- und Denkweisen ständig auseinandersetzen. Wesentliche Aufgabe professioneller pädagogischer Beziehungen in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit ist es, jungen Menschen möglichst viel Selbst- und Mitverantwortung, Selbstorganisation und Interessenartikulation zu ermöglichen. Partizipation ist als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit zu verstehen. Diese hat somit den fachlichen Auftrag, die Rahmenbedingungen für Partizipation zu schaffen oder zu erweitern. Das bedeutet auch, die Beteiligung gegenüber Behörden und Institutionen einzufordern und in Kooperation mit diesen zu organisieren.
Es gelten folgende Qualitätseckpunkte für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit:
- Positive soziale Beziehung zwischen den Fachkräften, Jugendleiter/innen und den Jugendlichen
- Partizipation und aktive Mitgestaltung des Angebotes durch die jungen Menschen
- Autonomie, so dass die jungen Menschen ihre eigene Entwicklung steuern
- Freiwillige Teilnahme
- Niedrigschwelligkeit und Willkommenskultur im Zugang zum offenen Bereich
- Flexibilität, Zugänglichkeit und Anpassung des Angebotes an die Bedürfnisse junger Menschen
- Sicheres, förderndes Umfeld, in dem junge Menschen Lebenserfahrung sammeln, Fehler machen und mit Gleichaltrigen Spaß haben können
- Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und Gewalt
- aufsuchende Jugendarbeit mit jungen Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen
- Eröffnung von Lernmöglichkeiten, Sichtbarmachung und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen
- Zusammenarbeit und Partnerschaften der offenen Jugendarbeit untereinander auch mit anderen Akteuren
- Die Stadt Rendsburg vergibt die Trägerschaft für vier verschiedene Angebote
2) Sozialraum- und Lebensweltorientierung
Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der sozialen Infrastruktur des Gemeinwesens.
Die Definition des „Sozialraumes“ kann sich auf das Einzugsgebiet einer Einrichtung, also auf Stadtteile, und/oder die ganze Stadt beziehen.
Die Phase der Kindheit und/oder Jugend als Übergang zum Erwachsensein hat sich aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, Veränderung der Familienstruktur, Individualisierung, Pluralisierung hin zu einem eigenständigen Lebensabschnitt verlängert.
Dadurch ergeben sich neue veränderte Lebens- und Problemlagen, die sich in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit zeigen. Auf der einen Seite eröffnen diese Veränderungen Kindern und Jugendlichen einen großen Freiraum und damit verbunden vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Andererseits bringt eine Komplexität der Wahlmöglichkeiten zunehmende Verunsicherung und Unübersichtlichkeit hinsichtlich Orientierung bei der Findung eines individuellen Lebensstils und -ziels mit sich.
Angesichts vielfacher Unwägbarkeiten, Ungewissheiten und Risiken der Lebensführung bedarf es in besonderem Maße hierfür angemessener Orte und Professionen, in denen Jugendliche ihre individuellen biografischen Optionen austesten können. Hierfür steht die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit als expliziter außerschulischer Lern- und Bildungsort.
Fachliche Arbeitsgrundlage für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit ist die Berücksichtigung der Situation des unmittelbaren Lebensumfeldes, die Orientierung der Leistungen an den örtlichen Situationen und Gegebenheiten und an den Lebenslagen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Je nach den Notwendigkeiten und Bedarfslagen des Sozialraums variiert damit das Aufgabenspektrum der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.
Jugendliche Cliquen und Szenen brauchen sozialräumliche Organisationsformen im Alltag. Dazu gehören cliquenorientierte Konzepte, das die Unterschiede der einzelnen Gruppen, Szenen und Cliquen ernst nimmt und den altersspezifischen, ethnischen, geschlechtsspezifischen usw. Bedürfnissen Raum bietet.
So fördert und unterstützt die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit, unter-schiedliche Zielgruppen, seien es nun schwerpunktmäßig z.B. Kinder, sei es die Zusammenarbeit mit ausgewählten Cliquen und Gruppen von Jugendlichen oder z.B. die Arbeit mit Jugendlichen aus Migrantenfamilien.
Insbesondere durch diese konzeptionelle, inhaltliche und methodische Vielfalt stellt die OKJA eine Chance für Kinder und Jugendliche des Einzugsbereiches dar.
Die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit schafft Verbindungen zu den einzelnen Jugendgruppen und sucht die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Kinder- Jugendarbeit. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele, ist dabei überparteilich und überkonfessionell. Ihre Grundlage bildet die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgabe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit ist es, in Zusammenarbeit mit den im Gemeinwesen vorhandenen Kräften eine optimale Förderung für Kinder und Jugendliche aufzubauen und ihnen den größtmöglichen Grad an Selbstverantwortung und Selbständigkeit im Denken und Handeln destäglichen Lebens zu vermitteln.
Ziel dabei ist es, die Jugendlichen in die Lage zu versetzen
- zu lernen, Leistungspotenziale zu entwickeln,
- zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten.
Die Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit haben im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes Raum zu geben
- für Selbstgestaltung und eigene Initiative von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, kommunikative, soziale, sportliche und kulturelle Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzugreifen und zu fördern;
- Hilfe und Unterstützung bei individuellen und sozialen Problemlagen anzuregen; durch geschlechtsspezifische Angebote die Verantwortung des jungen Menschen gegenüber anderen Geschlecht zu fördern und zur Entwicklung geschlechtsspezifischer und gemeinsamer adäquater Lebensformen anzuregen
- die Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Alters- und Interessensgruppen und das friedliche Zusammenleben junger Menschen unterschiedlicher Nationalitäten zu fördern
- die Persönlichkeitsbildung zu unterstützen (u.a. Entwicklung von neuen Verhaltensalternativen; Stärkung des Selbstwertgefühles; Erwerb bzw. Erweiterung sozialer Kompetenzen)
Zur Erfüllung dieses Auftrages ist es notwendig, dass
- die Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen,
- unabhängig von Nationalität oder Konfession;
- die Angebote bei den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ansetzen und entsprechend der pädagogischen Konzeption durchgeführt werden;
- bei Planung, Vorbereitung und Durchführung der Angebote die Besucherinnen und Besucher möglichst beteiligt werden
- die Angebote in den Sozialraum eingebunden sind und mit anderen Institutionen, Organisationen und Gruppen zusammengearbeitet wird
- eine sinnvolle aktive Freizeitgestaltung geplant und verwirklicht wird
- Begegnungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten,
- Bildung von Freundeskreisen zur Verhinderung der Vereinzelung und Vereinsamung von Jugendlichen geschaffen werden
Dabei sind die spezifischen Strukturmaximen von offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit (Freiwilligkeit, Integration, Partizipation, geschlechtsspezifische Lebensweltbezug) handlungsleitend.
Gleichzeitig ist die Arbeit der OJA gekennzeichnet durch einen beständigen Veränderungsprozess, der auf die sich wandelnden Bedarfe von Kinder und Jugendlichen, ihre Fragen und Probleme immer neu antworten muss.
3) Geschlechtergerechte Angebote
Mädchen, Jungen, Diverse erleben aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit bzw. aufgrund des ihnen zugeschriebenen Geschlechts unterschiedliche Sozialisationen. Ressourcen, Privilegien, Einschränkungen und Nöte werden unterschiedlich erlebt und beigebracht.
Jungen, Mädchen und Diverse sollen dazu befähigt werden, ihr Geschlecht in selbstbestimmter Weise zu leben und sich darin subjektiv entfalten zu können. Durch die Schaffung von entsprechenden pädagogischen Räumen unterstützt eine geschlechtergerechte offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen dabei, gesellschaftlich angebotene Entwürfe von Geschlechtlichkeit zu reflektieren. Mädchen, Jungen und Diverse sollen nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Orientierung bewertet bzw. abgewertet werden, sondern mit ihren jeweiligen Eigenschaften, Fähigkeiten, Talenten und Vorlieben gleichermaßen Wertschätzung und Förderung erfahren.
4) Diversität / Interkulturelle Arbeit
Für die erfolgreiche Umsetzung diversitätsbewusster Kinder- Jugendarbeit sind sowohl professionelle Haltungen als auch fachliche und methodische Kompetenzen der Fachkräfte im Feld der Kinder- Jugendarbeit durch fachlichen Diskurs und Fortbildung kontinuierlich zu unterstützen und zu stärken. Die Einrichtungen wertschätzen die Heterogenität ihrer Fachkräfte und beachten das auch als Gelingensfaktor bei der Auswahl neuen Personals. Angesichts der begrenzten (personellen) Möglichkeiten, Vielfalt in der Zusammensetzung des Teams in einzelnen Jugendeinrichtungen zu gewährleisten, sollen die Träger der Offenen und Mobilen Jugendarbeit der Stadt diese Maxime im Rahmen ihrer einrichtungs-übergreifenden Angebotsplanungen aufgreifen und dazu beitragen, die Diversität der Fachkräfte im Stadtteil gemeinsam zu nutzen.
Die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit ist der Aufgabe verpflichtet ist, jungen Menschen Wege zur sozialen und beruflichen Teilhabe zu erschließen. Dieser Auftrag gilt auch für junge Menschen, die in der Stadt als Flüchtlinge leben. Selbstverständlich sollen junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund die Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit besuchen können.
Die spezifischen pädagogischen Herausforderungen, die sich aus der besonderen Situation (minderjähriger) Flüchtlinge ergeben, benötigen entsprechende Beratung und Unterstützung der Träger und Fachkräfte. Die aktive Öffnung der Jugendeinrichtung und eine wirksame Förderung und Begleitung dieser jungen Menschen kann von den pädagogischen Fachkräften verantwortlich nicht auf sich allein gestellt bewältigt werden. Sie können nur durch eine enge Kooperation mit Fachdiensten der Migrations- und Flüchtlingsarbeit gewährleistet werden.
5) Vernetzung der Angebotsträger, Kooperationen
Es gilt, die Gelegenheiten für die aktive Teilhabe von jungen Menschen sowohl unmittelbar in den Angeboten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit als auch im Stadtteil und auch gesamtstädtisch zu vermehren und auszuweiten.
Dazu dienen sollen regelmäßigen Treffen sowohl auf Trägerebene als auch auf der Fachkräfteebene. Die Trägerarbeitsgemeinschaft trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Der Arbeitskreis der Fachkräfte trifft sich im Schnitt alle acht Wochen. Die Arbeitskreise dienen dem fachlichen Austausch und der inhaltlichen Abstimmung von Angeboten, insbesondere im Hinblick auf den sozialräumlichen Bedarf.
- Die Angebote und Leistungen werden koordiniert (Regelangebote, Programmabsprachen, Öffnungszeiten während der Ferien)
- Zielgruppen- und bedarfsorientiert erfolgt eine Koordination von zusätzlichen Projekten, Hilfen und Maßnahmen (Kooperationen mit Dritten sind dabei anzustreben)
- Aktionen vorwiegend punktueller Art (z.B. gemeinsame Stadtteilfeste, keine Regelangebote) sollten gemeinsam geplant und durchgeführt werden
- Ressourcen anderer Institutionen (z.B. Schulen, Vereine, Beratungs-stellen) werden nach Möglichkeit einbezogen
- Soweit möglich und sinnvoll, sollen Absprachen über die gegenseitige Nutzung von Ressourcen getroffen werden
- Der Austausch zwischen Trägervertretern, Fachkräften, Teilnehmenden und Vertreter/innen aus den Fraktionen wird einmal jährlich sichergestellt
6) Gesetzliche Grundlagen
Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine gesetzliche Leistung im Rahmen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Kinder- und Jugendhilfe fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebens-bedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII).
OKJA ist nach § 11 SGB VIII Teil der Kinder- und Jugendarbeit. Sie leistet darüber hinaus, je nach örtlicher Ausgangslage, auch verschiedene, mit Jugendsozialarbeit (§13SGB VIII) und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII) zusammenhängende Aufgaben
Die Träger stellen sicher, dass die von ihm beschäftigten Fachkräfte den Schutzauftrag unter Zugrundelegung dieser Vereinbarung und entsprechend entwickelter Verfahrensstandards wahrnehmen.
7) Personal
Zur Sicherung der Qualität der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit hält der Träger qualifiziertes, hauptamtliches Personal zur Verfügung.
Für ehrenamtliche Kräfte, die die Arbeit der hauptamtlichen Fachkräfte unterstützen, muss eine Fachaufsicht gewährleistet sein. Die Träger verpflichten sich, ehrenamtliche Kräfte entsprechend zu qualifizieren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe am 1. Oktober 2005 und des Bundeskinderschutzgesetz am 1.12.2012 erhalten die örtlichen Träger der Jugendhilfe den Auftrag durch Vereinbarung sicher zu stellen, dass alle Einrichtungen und Dienste, die Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringen, die Bestimmungen der zum Kinderschutz eingeführten § 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII umsetzen.
Die Träger schließen im Rahmen ihres Schutzauftrages nach §8a Abs. 4 mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung ab.
Zur Sicherstellung der Voraussetzungen des § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII verpflichtet sich der Träger, nur Personen zu beschäftigen, zu beauftragen oder ehrenamtlich einzusetzen, von denen er sich zu Beginn und danach - mindestens alle fünf Jahre - ein erweitertes Führungszeugnis (FZ) nach §§ 30 Abs. 5, 30a Abs. 1 BZRG hat vorlegen lassen.
8) Konzeptionelles und methodisches Arbeiten
Die Grundsätze und Inhalte zur Offenen Jugendarbeit der Stadt Rendsburg sind verbindliche Vorgaben, die in einem Zeitraum von zwei Jahren erreicht werden sollen.
Diese finden sich in den Konzeptionen der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wieder. Diese Konzepte berücksichtigen, insbesondere die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, die örtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Altersgruppen.
9) Konzeption
Jede Einrichtung erstellt eine Konzeption in schriftlicher Form und stellt diese dem Fachdienst Bildung der Stadt Rendsburg jährlich zur Verfügung.
Diese Konzeption soll folgende, Rahmenstruktur beinhalten:
- Personal
- Räume und Öffnungszeiten
- Einzugsgebiet
- Zielgruppen
- Ziele
- Schwerpunkte, inhaltliche Ausrichtung
- Sonderveranstaltungen, Projekte
- Kooperationen
- Ausblick
B) Förderung
Die Stadt Rendsburg gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und Richtlinien auf Antrag Zuwendungen für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Rendsburg.
Zuwendungen werden nach diesen Grundsätzen und Richtlinien im Rahmen der jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel vom für offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit zuständigen Fachdienst der Stadtverwaltung Rendsburg gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuwendungen werden in Form einer institutionellen Förderung (Rahmenförderung) gewährt.
1) Rahmenförderung
Zur Sicherung der Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen trifft die Stadt Rendsburg Vereinbarungen auf Basis dieser Grundsätze und Richtlinie mit Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel für Personal- und Sachkosten, zur Zeit 373.500 € jährlich.
Die finanzielle Förderung der Durchführungsträger erfolgt zu gleichen Teilen.
2) Voraussetzung
Die Durchführungsträger der offenen und mobilen Jugendarbeit müssen gemeinnützig sein, eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SBG VIII) muss vorgelegt werden.
Ein Wirtschaftsplan, Tätigkeitsdarstellung, Stellenplan und Vergütung der Mitarbeiter/innen ist vor Abschluss der Vereinbarung vorzulegen.
3) Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis.
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes von der Zuwendungsempfängerin bzw. dem Zuwendungsempfänger unaufgefordert vorzulegen. Abweichende Regelungen können im begründeten Einzelfall durch den zuständigen Fachdienst festgelegt werden.
Die Stadt Rendsburg ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Zuschusses durch örtliche Erhebung prüfen zu lassen.
4) Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Veröffentlichungen, die sich auf das geförderte Projekt oder die Veranstaltung beziehen, müssen Hinweise auf die Förderung durch die Stadt Rendsburg enthalten.
Über Abweichungen von dieser Richtlinie entscheidet der für die Förderung der Jugendarbeit zuständige Ausschuss der Stadt Rendsburg.
5) Inkrafttreten
Diese Grundsätze und Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Rendsburg treten rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Rendsburg, den 11.04.2019
Stadt Rendsburg
Pierre Gilgenast
Bürgermeister
Ortsrecht Teil B zum Download
- 01_1_a_Hauptsatzung.pdf 142 KB
- 01_1_b_Zustaendigkeitsordnung_zur_Hauptsatzung.pdf 81 KB
- 01_2_Geschaeftsordnung_Ratsversammlung.pdf 125 KB
- E__1_Betriebssatzung_Abwasser.pdf 283 KB
- E__2_Abwasserbeseitigungssatzung.pdf 331 KB
- E__3_Beitrags-_und_Gebuehrensatzung_Abwasser.pdf 273 KB
- E__5_Friedhofsordnung.pdf 179 KB
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- E__10_Tarif_Leistungen_Umwelt_und_Technikhof.pdf 51 KB
- E__11_Gebuehrensatzung_Friedhof.pdf 89 KB
- III_1_1_Parkgebuehren_Tarifordnung.pdf 104 KB
- III_1_3_Kostenerstattungssatzung.pdf 122 KB
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- III_1_6_Erschliessungsbeitragssatzung.doc.pdf 96 KB
- III_1_7_Stellplatzabloesesatzung.pdf 126 KB
- III_4_1_Gestaltungssatzung_Innenstadt.pdf 478 KB
- III_4_6_Sanierungssatzung_Rendsburger_Altstadt.pdf 769 KB
- III_4_7_Besonderes_Vorkaufsrecht_Kronwerker_Moor.pdf 1,001 KB
- III_4_8_Besonderes_Vorkaufsrecht_Feuerwache.pdf 740 KB
- III_6_1_Sondernutzungssatzung.pdf 102 KB
- III_6_2_Richtlinien_zur_Sondernutzungssatzung_17.08.2021.pdf 108 KB
- III_6_3_Hafensatzung.pdf 122 KB
- III_6_4_Anlage1_zur_Hafenentgeltordnung.pdf 74 KB
- III_6_4_Hafenentgeltordnung.pdf 117 KB
- III_6_5_Feuerwehrgebuehrensatzung.pdf 133 KB
- III_6_6_Stadtverordnung_verkaufsoffene_Sonntage.pdf 61 KB
- III_6_7_Parkgebuehrenverordnung.pdf 370 KB
- III_6_8_Hafenbenutzungsordnung.pdf 241 KB
- II_1_1_Spielgeraetesteuersatzung.pdf 164 KB
- II_1_2_Hundesteuersatzung.pdf 119 KB
- II_1_3_Strassenreinigungs-_und_Gebuehrensatzung.pdf 241 KB
- II_1_4_Entschaedigungssatzung_Ehrenamt.pdf 80 KB
- II_2-1__Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf 179 KB
- II_4__1_Kulturfoerderrichtlinie.pdf 80 KB
- Inhaltsverzeichnis_Teil_B.pdf 116 KB
- I_1_10_Foerdergrundsaetze_fuer_Jugendpflegefahrten.pdf 14 KB
- I_1_11_Archivbenutzungssatzung.pdf 130 KB
- I_1_12_Archivgebuehrensatzung.pdf 142 KB
- I_1__1_Benutzungsordnung_Provianthaus.pdf 706 KB
- I_1__2_Entgeltordnung_Provianthaus.pdf 110 KB
- I_1__3_Entgeltordnung_Museen_im_Kulturzentrum.pdf 93 KB
- I_1__5_Satzung_Bildung_eines_Seniorenrates.pdf 108 KB
- I_1__7_Satzung_Obdachlosenunterkuenfte.pdf 27 KB
- I_1__8_Satzung_Hospital_zum_Heiligen_Geist.pdf 83 KB
- I_1__9_Satzung_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf 72 KB
- I_3_16_Mobile_und_offene_Kinder-_und_Jugendarbeit.pdf 348 KB
- I_3_17_Satzung_fuer_die_Kindertagesstaetten_in_Traegerschaft_der_Stadt_Rendsburg.pdf 4 MB
- I_3_18_Gebuehrensatzung_Kindertagesstaetten.pdf 2 MB
- I_3_19_Richtlinie_ueber_die_Beteiligung_von_Jugendlichen.pdf 77 KB
- I_3__1__Sportstaettenordnung.pdf 78 KB
- I_3__2_Satzung_Nutzung_Schulraeume_und_Hallen.pdf 92 KB
- I_3__3_Benutzungs_und_Gebuehrensatzung_Stadtbuecherei.pdf 96 KB
- I_3__4_Richtlinie_Vergabe_von_Mitteln_aus_dem_Verfuegungsfond_Stadtteil_Mastbrook.docx.pdf 81 KB
- I_3__5_Benutzungsordnung_Mehrzweckhalle_Mastbook.pdf 111 KB
- I_3__6_Richtlinie_zur_Foerderung_von_Betreuungsangeboten_in_der_Primarstufe.pdf 95 KB
- I_3__7_Entgeltordnung_Mehrzweckhalle_Mastbook.pdf 130 KB
- I_3__8_Marktsatzung.pdf 378 KB
- I_3__9_Entgeltordnung_Nordmarkhalle_und_Willy_Brandt_Platz.pdf 117 KB
- I_3__10_Benutzungsordnung_fuer_die_Nordmarkhalle__u_den_Willy_Brandt_Platz.pdf 91 KB
- I_3__11_Vergaberichtlinien_Wochenmaerkte.pdf 41 KB
- I_3__14_Buergerschaftliche_Begegnungen_Partner-_und_Freundschaftskommunen.pdf 111 KB
- I_3__15_Richtlinie_Sportfoerderung.pdf 130 KB
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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Tel.: 04331 66345-66