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Förderungsgrundsätze für Jugendpflegefahrten der Stadt Rendsburg

Förderungsgrundsätze für Jugendpflegefahrten der Stadt Rendsburg

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Förderungsgrundsätze für Jugendpflegefahrten der Stadt Rendsburg

erlassen am: 11.09.2017 | i.d.F.v.: 12.09.2017 | gültig ab: 01.01.2018

1. Zuwendungszweck

1.1.

Die Stadt Rendsburg fördert auf Antrag Jugendpflegefahrten und Jugendbegegnungen, die von amtlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe bzw. Vereinen, Verbänden und Trägern kommunaler Jugendeinrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung durchgeführt werden. Hierüber ist bei Aufforderung ein Nachweis vorzulegen.

1.2.

Es werden keine Veranstaltungen in der Stadt Rendsburg gefördert. Zudem kann für eine Maßnahme nur über eine Richtlinie von der Stadt Rendsburg ein Zuschuss beantragt werden (keine Doppelförderung). Die Förderung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel


2. Zuwendungsvoraussetzungen

2.1.

Das Vorhaben muss mindestens 3 Tage dauern. Es werden pro Jugendpflegefahrt höchstens 21 Tage gefördert.

2.2.

Es müssen mindestens 7 Kinder bzw. Jugendliche an der Fahrt teilnehmen.

2.3.

Gefördert werden Fahrten und Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen aus der Stadt Rendsburg (Wohnsitz) im Alter von 6 bis 21 Jahren. Darüber hinaus kann je angefangene 7 Teilnehmer/innen aus der Stadt Rendsburg 1 Betreuer/in über 21 Jahren anerkannt werden.

2.4.

Die Vorhaben müssen mindestens von 1 Betreuer/in geleitet werden, der/die im Besitz eines gültigen Ausweises für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der außerschulischen Jugendbildung (Jugendgruppenleiterausweis) sein muss. Die Förderungsvoraussetzungen werden auch dann als erfüllt angesehen, wenn ein/e Betreuer/in Lizenzen, Zeugnisse, Qualifikationen über Ausbildungen nachweist, bei deren Erwerb Wissen über die Betreuung von Kindern und Jugendlichen vermittelt worden ist (hierüber ist jeweils vom Träger der Maßnahme eine Bestätigung vorzulegen) oder wenn ein/e Betreuer/in im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbar verantwortlich Kinder und Jugendliche betreut, ausbildet, unterrichtet (eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben ist vorzulegen).

2.5.

Nicht gefördert werden Studien- und Trampfahrten, Schul- bzw. Klassenfahrten, Maßnahmen, die von vornherein auf einen bestimmten Personenkreis festgelegt sind, wie z. B. Wettkämpfe, Turniere (soweit über den Sportbereich gefördert), Meisterschaften, leistungssportliche Veranstaltungen, Konfirmandenfreizeiten, Berufswettkämpfe. Nicht gefördert wird außerdem die Teilnahme an Pauschalangeboten von Reisegesellschaften oder Reisebüros, es sei denn, dass dieses lediglich der nachzuweisenden Reduzierung von Fahrtkosten dient und dabei die eigenständige Gestaltung der Maßnahme unberührt bleibt.


3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt 3,50 Euro pro Tag und förderungsfähige/n Teilnehmer/in und 7,00 Euro pro Tag für den bzw. die Leiter/in der Maßnahme (doppelter Förderungssatz). Für den An- und Abreisetag wird der volle Tagessatz gewährt.


4. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren

4.1.

Vor Beginn einer jeden Maßnahme ist ein Antrag unter Verwendung eines Formblattes der Stadt Rendsburg zu stellen.

4.2.

Spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Vorhabens ist eine von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterschriebene Teilnehmerliste mit Altersangaben und Anschriften unter Verwendung eines Formblattes (Verwendungsnachweis) vorzulegen.

4.3.

Der Antrag und der Verwendungsnachweis sind bei der Stadt Rendsburg zu stellen bzw. einzureichen.

4.4.

Eine Verrechnung mit anderen Vorhaben ist nicht möglich. Um Nachzahlungen oder auch Rückforderungen im Falle einer Änderung in der Dauer der Maßnahme oder Teilnehmerzahl zu vermeiden, werden die Zuschüsse grundsätzlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.


5. Inkrafttreten

Diese Förderungsgrundsätze gelten ab 1. Januar 2018. Gleichzeitig treten die Förderungsgrundsätze vom 01. Januar 2002 außer Kraft.

Rendsburg, den 12.09.2017

gez. Pierre Gilgenast

Pierre Gilgenast

Bürgermeister


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/foerderungsgrundsaetze-fuer-jugendpflegefahrten-der-stadt-rendsburg-267473368/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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