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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Entgeltordnung für die Museen im Kulturzentrum

Entgeltordnung für die Museen im Kulturzentrum

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Entgeltordnung für die Museen im Kulturzentrum

erlassen am: 17.12.2020 | i.d.F.v.: 18.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 23.12.2020

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 6) werden nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 17.12.2020 folgende allgemeinen privatrechtlichen Entgelte für die Museen im Kulturzentrum festgesetzt:


Eintrittsentgelte

1.

Erwachsene 6,00 EUR

2.

Ermäßigter Tarif 3,00 EUR

  • Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende
  • (FSJ, FÖJ, FSJ Kultur, FSJ im Ausland, BFD), RentnerInnen,
  • Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung,
  • EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, III und XII
  • EmpfängerInnen von Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsG
  • InhaberInnen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

freien Eintritt haben:

  • Schulklassen inkl. Begleitpersonen
  • Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
  • sowie SchülerInnen über 16 Jahren
  • Mitglieder der Fördervereine (‚Förderverein für die Museen im Kulturzentrum Rendsburg e.V.‘/ ‚Gesellschaft für Rendsburger Stadt- und Kreisgeschichte e.V.‘ / ‚Norddeutsches Druckmuseum e.V.‘)
  • Mitglieder ICOM (International Council of Museum) Int. Dachorganisation
  • Mitglieder DMB (Deutscher Museumsbund e.V.)

3.

Familien (Eltern/Großeltern mit eigenen Kindern/Enkelkindern) 10,00 EUR

4.

Gruppen ab 10 Personen, pro Person 4,00 EUR


Weitere Entgelte

5.

Museumsführung ab 10 Personen (zusätzlich zum Eintrittsentgelt) 40,00 EUR

Die Eintrittsentgelte berechtigen am Tag des Erwerbs zum Besuch der Museen im Kulturzentrum.

Die Museumsleitung ist berechtigt, Aktionstage, Veranstaltungen und Sonderaktionen zu bestimmen, an denen kein Eintrittsentgelt erhoben wird.

Für gesonderte Ausstellungen und Aktionen kann ein Zuschlag erhoben werden. Die Museumsleitung ist berechtigt, die für den Zuschlag in Frage kommenden Ausstellungen und Aktionen sowie die Höhe des Zuschlages festzulegen.


In-Kraft-treten

Die Entgeltordnung für die Museen im Kulturzentrum tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung in der Fassung vom 13.12.2017 außer Kraft.

Die unter dem 18.12.2020 erlassene Entgeltordnung für die Museen im Kulturzentrum ist gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rendsburg im Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg am 23.12.2020 bekannt gemacht.

Rendsburg, den 18.12.2020

Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister

Gez. Pierre Gilgenast

Pierre Gilgenast

Bürgermeister


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/entgeltordnung-fuer-die-museen-im-kulturzentrum-267426854/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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