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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes

Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes

erlassen am: 20.12.2016 | i.d.F.v.: 21.12.2016 | gültig ab: 01.01.2017 | Bekanntmachung am: 28.12.2016

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 2, 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl Schl.-H. S. 788) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 20.12.2016 folgende Zweite Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Nordmarkhalle und den Willy-Brandt-Platz erlassen:


§ 1 Geltungsbereich

Für die Inanspruchnahme der Nordmarkhalle einschließlich des Hallenvorplatzes und des Willy-Brandt-Platzes werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung festgesetzt.


§ 2 Entgeltsätze


A. Nordmarkhalle und Nordmarkhallenvorplatz

1.

Für eintrittspflichtige Veranstaltungen bei einer Belegungsdauer bis zu 3 Tagen beträgt das Entgelt

a) für das Obergeschoss 450,00 EUR
b) für das Untergeschoss 300,00 EUR
c) für die Viehhalle 150,00 EUR
d) für den Nordmarkhallenvorplatz 50,00 EUR

2.

Für nicht eintrittspflichtige Veranstaltungen bei einer Belegungsdauer bis zu 3 Tagen beträgt das Entgelt

a) für das Obergeschoss 300,00 EUR
b) für das Untergeschoss 220,00 EUR
c) für die Viehhalle 120,00 EUR
d) für den Nordmarkhallenvorplatz 25,00 EUR

3.

Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehr als 3 Belegungstage, so beträgt das Entgelt für jeden weiteren Belegungstag

a) für das Obergeschoss 120,00 EUR
b) für das Untergeschoss 80,00 EUR
c) für die Viehhalle 60,00 EUR
d) für den Nordmarkhallenvorplatz 25,00 EUR

Sofern diese Veranstaltungen kommerzieller Art sind, beträgt das Entgelt 5 % des Netto-Kartenverkaufserlöses, mindestens jedoch das um 30 % gesteigerte Entgelt der Ziffern 1 bis 3.

4.

Für die Benutzung der festeingebauten Szenenfläche als Bühne o. ä. einschließlich Vor- u. Nachbereitungen 250,00 EUR

5.

Für die Benutzung der Bühnenelemente

je Element 15,00 EUR

6.

Für den Aufbau und die Benutzung von Stühlen lt. Bestuhlungsplan 100,00 EUR

7.

Für die Benutzung von Tischen und Stühlen für die Dauer der Veranstaltung (abweichend vom Bestuhlungsplan)

je Stuhl 0,25 EUR
je Tisch 0,50 EUR

8.

Für das Entleihen von Tischen und Stühlen außerhalb der Nordmarkhalle

bis zu 4 Tagen je Tisch 1,00 EUR
bis zu 4 Tagen je Stuhl 0,50 EUR
für jeden weiteren Tag je Tisch 1,00 EUR
für jeden weiteren Tag je Stuhl 0,50 EUR

9.

Für die nachstehend aufgeführten Veranstaltungen beträgt das Standgeld:

Erdgeschoss Obergeschoss/ Außengelände
Antikmarkt je lfdm für 1 Tag 22,00 EUR 22,00 EUR
je lfdm für 2 Tage 27,00 EUR 27,00 EUR
Trödeltreff je lfdm u. Tag 9,50 EUR 8,00 EUR
Mitternachts-Trödel je lfdm u. Tag 9,50 EUR 8,00 EUR
Babybedarfs- u. Kleiderbörse je lfdm u. Tag 9,50 EUR 8,00 EUR
Heimkunstmarkt je lfdm u. Tag 7,00 EUR 7,00 EUR
je lfdm für 2 Tage 14,00 EUR 14,00 EUR
sonstige Märkte je lfdm u. Tag 9,50 EUR 8,00 EUR

10.

Das Eintrittsgeld beträgt für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene für den

Antikmarkt 2,50 EUR
Heimkunstmarkt 2,50 EUR

Für Gruppen ab 20 Personen erfolgt eine Ermäßigung von 30 %.


B. Willy-Brandt-Platz

1.

Für den Sommerflohmarkt beträgt das Standgeld

je lfdm u. Tag 5,00 EUR

2.

Für alle sonstigen Veranstaltungen auf dem Willy-Brandt-Platz beträgt das Entgelt bei Inanspruchnahme einer Fläche

von – bis bis zu 3 Belegungstagen für jeden weiteren Belegungstag
bis 200 qm 50,00 EUR 15,00 EUR
201 – 500 qm 100,00 EUR 25,00 EUR
501 – 1.000 qm 150,00 EUR 50,00 EUR
1.001 – 5.000 qm 250,00 EUR 75,00 EUR
5.001 – 10.000 qm 350,00 EUR 150,00 EUR
für die gesamte Fläche 500,00 EUR 250,00 EUR

Die Benutzung der Toilettenanlage auf dem Willy-Brandt-Platz (ohne Reinigungs-, Material- und Personalkosten) ist in dem vorstehenden Entgelt enthalten.

Die Kosten für die Reinigung, für Frisch- und Abwasser sowie Stromverbrauch sind direkt mit dem Reinigungsunternehmen bzw. mit den Stadtwerken Rendsburg abzurechnen.


§ 3 Nebenkosten

Die Höhe der Kosten für die Abfallbeseitigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Satzungen und Tarifen über die Abfallentsorgung in der Stadt Rendsburg.


§ 4 Mehrwertsteuer und Kaution

1.

In den Stand- und Eintrittsgeldern nach § 2 Ziff. A 9 und 10 sowie Ziff. B 1 ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der z. Z. geltenden Höhe enthalten. Alle anderen Entgelte und Nebenkosten erhöhen sich um die z. Z. geltende Mehrwertsteuer.

2.

Für alle Veranstaltungen und Leistungen in der Nordmarkhalle, auf dem Nordmarkhallenvorplatz sowie auf dem Willy-Brandt-Platz kann eine Kaution in angemessener Höhe festgesetzt werden.


§ 5 Fälligkeit

Das Entgelt einschließlich einer evtl. Kaution wird zu einem vertragsmäßig vereinbarten Termin fällig.


§ 6 Ermäßigung und Befreiung

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag das Entgelt zu ermäßigen oder zu erlassen

  • für Veranstaltungen nicht kommerzieller Art von in Rendsburg ansässigen Veranstaltern, die als gemeinnützig anerkannt sind,
  • für Veranstaltungen, die im Interesse, im Auftrag oder unter Mitwirkung der Stadt Rendsburg durchgeführt werden,
  • für Leistungen der Stadt Rendsburg, die durch die Veranstalter erbracht werden.

§ 7 Datenverarbeitung

Zur Ermittlung der Entgeltschuldnerin/des Entgeltschuldners und zur Festsetzung des Entgelts im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung der erforderlichen personenbezogenen Daten bei Einwohnermeldeämtern, Ordnungsämtern, Amtsgerichten, Finanzämtern, Polizeidienststellen und Justizvollzugsanstalten zulässig.

Die Stadt ist befugt, diese Daten zum Zwecke der Entgelterhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.


§ 8 Inkrafttreten

Diese zweite Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung der Nordmarkhalle und des Willy-Brandt-Platzes tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Rendsburg, 21.12.2016

Stadt Rendsburg

Gez. Pierre Gilgenast

Pierre Gilgenast

Bürgermeister


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/entgeltordnung-fuer-die-benutzung-der-nordmarkhalle-und-des-willy-brandt-platzes-269035854/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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