Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
- Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
- Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
Ansprechpartner
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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