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Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Schleswiger Str. 66
24941 Flensburg
Tel: 0461 85-0
Fax: 0461 85-2992
E-Mail: ordnungsverwaltung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Dienstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag Nachmittag
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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