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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Hafenbehördliche Genehmigungen

 
Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Schleswiger Str. 66 24941 Flensburg
Tel: 0461 85-0 Fax: 0461 85-2992 E-Mail: ordnungsverwaltung[at]flensburg.de Web: www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung

Postanschrift: 24931 Flensburg


Dienstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag Nachmittag
14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Mittwoch geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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