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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.



Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

 

Regionale Hinweise

Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Sie erhalten dann einen Termin.

 

 

 

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.

 

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

 

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

 

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

 

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Friesische Straße 25 24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2408 Fax: 0461 85-1833 E-Mail: standesamt[at]flensburg.de Web: www.flensburg.de/Standesamt

Postanschrift: 24931 Flensburg


Achtung: Nur mit Terminvereinbarung!
Bitte nutzen Sie unsere Kontaktformulare!

Montag, Dienstag, Mittwoch
nur mit Termin
zwischen 08:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag
nur mit Termin
zwischen 08:00 - 17:30 Uhr

Freitag
nur für die Durchführung von
Eheschließungen geöffnet

Samstag
Eheschließungen nur nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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