Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
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Kirchenaustritt online erklären (SFL)Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Regionale Hinweise
Terminvereinbarung
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Sie erhalten dann einen Termin.
Zuständigkeit
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Fristen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Weitere Informationen
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Friesische Straße 25
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-2408
Fax: 0461 85-1833
E-Mail: standesamt[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Standesamt
Postanschrift: 24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Freitags nur für die Durchführung von Eheschließungen geöffnet
Samstags Eheschließungen nur nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie unsere Kontaktformulare!
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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