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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Meldepflicht

Meldepflicht

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

 

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG

 

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.

 


Ansprechpartner

Am Markt 15 24594 Hohenwestedt


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Sebastian Barth

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Dörte Blöckert

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Nicole Falk

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Bettina Harms

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Birgit Meier

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Heidi Omnitz

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Claudia Richter

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Svenja Struve

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung

Ines Weimer

Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung


Hauptstraße 60 24634 Padenstedt
Tel: +49 4871 36-0 Fax: +49 4871 36-36 E-Mail: info[at]amt-mittelholstein.de Web: www.amt-mittelholstein.de/


Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66