Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Hauptstraße 60
24634 Padenstedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Sebastian Barth
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5305
sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de
Dörte Blöckert
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5308
doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de
Nicole Falk
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5302
nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de
Bettina Harms
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5309
bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de
Heidi Omnitz
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5303
Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de
Claudia Richter
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5307
claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de
Svenja Struve
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5301
svenja.struve[at]amt-mittelholstein.de
Ines Weimer
Mitarbeiter Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
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+49 4871 36-5310
ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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