Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Regionale Hinweise
- Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung (7.6) und Straßenreinigungssatzung (7.5).
- Es geht um Steuern und Abgaben bei den Straßenreinigungsgebühren? Dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung unter der Rufnummer 04321 942 2212, E-Mail: steuern-und-abgaben[at]neumuenster.de.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Ansprechpartner
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900
Fax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/tbz
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Straßenreinigung, Disposition
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2960
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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