Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.
Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Zuständigkeit
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Weitere Informationen
Die sogenannten Fiskuserbschaften beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.
Ansprechpartner
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel: +49 431 988-8800
Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-4172
E-Mail: poststelle[at]fimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Postanschrift: Postfach 7127 24171 Kiel
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2213
Fax: +49 4321 942-2648
E-Mail: stadtplanung[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/mietspiegel
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Abteilungsleitung, Grundstücksan- und -verkäufe
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Grundstücksverkehr
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+49 4321 942-2313
+49 4321 942-2648
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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