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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.

Kurztext

  • Restabfälle Entsorgung
  • es besteht die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung
  • Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, sind Restabfälle
  • Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • die möglichen Größen der Müllbehälter, den Abfuhrrhythmus und die Kosten legt der jeweilige Entsorgungsträger fest
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 

Regionale Hinweise

  • In erster Linie berät Sie das Technische Betriebszentrum (TBZ) in Sachen Abfall > Service & Kontakt.
  • Auf der Seite Abfall-Informationen des TBZ finden Sie
    den Fahrplan für den mobilen Schadstoffhof,
    eine Übersicht über mögliche Behälterkombinationen und Tarife sowie
    Informationen von A wie Altglas bis S wie Schadstoffe.

 

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Abfallwirtschaft

 


Ansprechpartner

Niebüller Straße 90 24536 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2900 Fax: +49 4321 942-2921 E-Mail: tbz[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tbz


Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Abfallentsorgung

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2961 / +49 4321 942-2938
tbz[at]neumuenster.de


Brachenfelder Straße 1 - 3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2716 Fax: +49 4321 942-2503 E-Mail: fachdienst.umwelt[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/natur-und-umwelt


Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Untere Abfallentsorgungsbehörde

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2610


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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