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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten

Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten

Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.

Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

 

Regionale Hinweise

  • Weitere Informationen sowie Formulare und Vordrucke finden Sie auf unserer Seite Bauaufsicht.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

 

Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
  • notarieller Kaufvertrag,
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.

 


Ansprechpartner

Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2685 Fax: +49 4321 942-2624 E-Mail: bauaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bauaufsicht


Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Die Bürgermeisterin
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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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