Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Beschreibung
Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen beziehungsweise -anlagen oder die Intensivtierhaltung (Projekte) aber auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
In einem UVP-Verfahren werden im Vorfeld der Entscheidung die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die dabei entstehenden Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung werden im sogenannten Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sogenanntes "Huckepack-Verfahren").
Zuständigkeit
An die Behörde, die auch für die Zulassung des Vorhabens (Zulassungsverfahren/Trägerverfahren) zuständig ist.
Kosten
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Lagepläne,
- Beschreibungen,
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Ansprechpartner
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 9886209-999
E-Mail: Planfeststellung[at]wimi.landsh.de
Web: schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2716
Fax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt[at]neumuenster.de
Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/natur-umwelt
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Fachdienstleitung Natur und Umwelt
Mitarbeiter Stadt Neumünster - Natur und Umwelt
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+49 4321 942-2772
+49 4321 942-2503
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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