Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
- an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
- an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Weitere Informationen
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Frau Britta Notka
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 73 79 480
+49 4351 / 73 79 490
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Frau Maike Tüxen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-422
+49 4351 / 7379-490
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Frau Lisa Wollesen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-470
+49 4351 / 7379-490
lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
13
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Ilka Marquardt
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-163
+49 4351 / 7379-169
ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
22
Frau Carola Strauchmann
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-164
+49 4351 / 7379-169
carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
21
Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Katja Szameit
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de
Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219
Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Stefanie Grimm
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-219
+49 43 55 / 99 98 54
stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66