Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Kurztext
- Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
- Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen
- Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden
- Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl
- Auf die Erstuntersuchung folgt nach 1 Jahr die erste Nachuntersuchung
Fristen
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- beziehungsweise Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- beziehungsweise Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Weitere Informationen
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Frau Britta Notka
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 73 79 480
+49 4351 / 73 79 490
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Frau Maike Tüxen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-422
+49 4351 / 7379-490
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Frau Lisa Wollesen
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-470
+49 4351 / 7379-490
lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
13
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Ilka Marquardt
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-163
+49 4351 / 7379-169
ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
22
Frau Carola Strauchmann
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-164
+49 4351 / 7379-169
carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
21
Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Katja Szameit
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-424
+49 4351 / 7379-490
katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de
Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219
Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Frau Stefanie Grimm
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 7379-219
+49 43 55 / 99 98 54
stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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