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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

 


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2660 Fax: +49431 901-742660 E-Mail: bauaufsicht[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287

Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel


Sie erreichen uns:

per Telefon 0431 901 – 2660

Di. 8:30 – 12:30 Uhr

und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de

Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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