Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Direkt online beantragen:
Antrag auf BaumfällgenehmigungBeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie vor allem in stark besiedelten Räumen besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Kurztext
- Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung
- Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen im Zeitraum 1. März bis 30. September verboten und nur in Ausnahmen möglich
- Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden
- Zuständig: Gemeinden
Regionale Hinweise
Weitere Hinweise zum Baumschutz, Baumschnitt und zu Naturdenkmalen finden Sie auf der verlinkten Kieler Webseite.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
Für die Genehmigung von Baumfällungen auf privatem Grund ist in Kiel das Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, zuständig. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung direkt beim Umweltschutzamt gern den Online-Dienst.
Für das Fällen von Bäumen gelten im Stadtgebiet besondere Regelungen. Es sind die Bestimmungen der verlinkten Kieler Baumschutzsatzung beziehungsweise der Baumschutzverordnung zu beachten.
erforderliche Unterlagen
Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Regionale Hinweise
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung gern den Onlinedienst und reichen hierbei die erforderlichen Lagepläne, Beschreibungen und weitere Unterlagen direkt ein.
Ansprechpartner
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3834
+49 431 901-63780
baumschutz[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5827
baumschutz[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66