Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
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Antrag auf Genehmigung einer EntwässerungsanlageBeschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Regionale Hinweise
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Fristen
Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Weitere Informationen
Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Ansprechpartner
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
4372 Grundstücksentwässerung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Kontakt herunterladen
0431 901-4372
0431 901-744372
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
4374 Grundstücksentwässerung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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0431 901-4374
0431 901-744374
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
4364 Grundstücksentwässerung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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0431 901-4364
0431 901-744364
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
4382 Grundstücksentwässerung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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+49 431 901-4382
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Fleethörn 9
24103 Kiel
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E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
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4372 Grundstücksentwässerung
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4364 Grundstücksentwässerung
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4382 Grundstücksentwässerung
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+49 431 901-4382
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Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3766
Fax: +49 431 901-63781
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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