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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.



Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Regionale Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

  • Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
  • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

 

Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz

 

Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.

 


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

4372 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

4374 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

4364 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

4382 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4364 E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

4372 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

4374 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

4364 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

4382 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung


Holstenstraße 104 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3766 Fax: +49 431 901-63781 E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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