Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Direkt online beantragen:
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte)Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person
- Messen,
- Ausstellungen und
- Märkte
festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.
Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.
Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel
- der Reisegewerbekartenpflicht,
- dem Ladenöffnungsrecht,
- dem Arbeitszeitgesetz und
- dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Kurztext
- Messen, Ausstellungen und Märkte Festsetzung
- Festsetzung umfasst:
- Gegenstand
- Zeitraum
- Öffnungszeiten und
- Ort der Veranstaltung
- Festsetzung einer Veranstaltung erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen durch zuständige Behörde
- zuständig: je nach Veranstaltungsart und -ort örtlich zuständige Behörde
Regionale Hinweise
Die Kieler Woche ist die größte Segelsportveranstaltung der Welt und das größte Sommerfest im Norden Europas.
Sie findet immer in der letzten vollen Juniwoche statt:
Die nächste Kieler Woche findet vom 22. bis 30 Juni 2024 statt.
Offizielle Webseite mit Programm und Serviceinfos:
Kieler Woche Telefon-Hotline: +49 431 901-905
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk die Messe/ Ausstellung, der Markt usw. stattfinden soll
Regionale Hinweise
Wenn Sie sich über die Kieler Woche informieren möchten, so wenden Sie sich bitte an das Referat Kieler Woche.
Wenn Sie dagegen Fragen zur Organisation von sonstigen Veranstaltungen oder Genehmigungs- und Zulassungsfragen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Fristen
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Lageplan der Veranstaltung
- Übersicht über die zu vertreibenden Waren
- Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
- vorläufiges Ausstellerverzeichnis
Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.
verwandte Vorgänge
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Fax: +49 431 901-742807
E-Mail: gewerbeangelegenheiten[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Gewerbemeldestelle
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht
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+49 431 901-2807
Gewerbemeldestelle[at]kiel.de
Schornsteinfegeraufsicht, Festsetzungen von Veranstaltungen
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht
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Gewerbeangelegenheiten[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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