Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Wohnungssicherung Beratung

Wohnungssicherung Beratung

Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.



Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

 

Regionale Hinweise

Die Abteilung für Wohnungs- u. Unterkunftssicherung im Amt für Wohnen und Grundsicherung ist zentral zuständig für alles, was mit drohendem Wohnungsverlust, akutem Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit, z.B. durch Wohnungsbrände, andere Schadenser­eignisse oder durch Zwangsräumung der Wohnung, zu tun hat. Sie organisiert den gesam­ten Bereich der Wohnungslosenhilfe und arbeitet dabei mit anderen freien Trägern zusam­men, insbesondere mit der Ev. Stadtmission Kiel gGmbH.  

Die Abteilung hat verschiedene Fachbereiche, die unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte haben. Und zwar sind dies

 

Der Präventionsbereich (Vorbeugende Hilfen)

Hier geht es vorrangig darum, einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern und den Wohnraum möglichst langfristig zu sichern.

 

Die Akuthilfe

Sie berät und begleitet, wenn der Wohnraumverlust nicht mehr zu verhindern ist. Sie nimmt an einer möglichen Zwangsräumung teil und klärt, wo die Betroffenen anschließend bleiben. Notfalls werden Unterkunftsplätze vermittelt.

 

 

Bei besonderen Schadensereignissen (Feuer, Einsturzgefahr, Explosion u. ä. ) arbeitet die Akuthilfe eng mit der Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz zusammen. In diesen Fällen wird zunächst eine Notunterbringung organisiert.

 

Bei akuter Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit sind unterschiedliche Beratungsstellen zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Personenzahl.

Für die Unterbringung von Alleinerziehenden, Paaren, Familien und anderen Mehrpersonen­haushalten ist die Abteilung für Wohnungs- u. Unterkunftssicherung zuständig.

Für alleinstehende obdach- oder wohnungslose Männer ist die Zentrale Beratungsstelle für wohnungslose Männer (ZBS) zuständig.

Für alleinstehende obdach- oder wohnungslose Frauen ist die Frauenberatungsstelle zuständig.

Alle diese Stellen sichern nicht nur die finanzielle Grundversorgung, sondern bringen die Betroffenen in entsprechenden Unterkünften unter. Darüber hinaus sind sie auch für die Beratung und weitergehende Hilfen zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten können sich die Betroffenen an jede Polizeidienststelle wenden.

 

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Für die Unterbringung von Menschen, die selbst nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln eine Unterkunftsmöglichkeit zu besorgen, sind die Kommunen nach unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen verpflichtet, Unterkünfte vorzuhalten. Die Landeshauptstadt Kiel (Amt für Wohnen und Grundsicherung, zum Teil mit anderen Trägern) hält solche Unterkünfte für verschiedene Personengruppen vor. In der Regel handelt es sich um Gemeinschaftsunterkünfte bzw. um Ersatzwohnraum (= abgeschlossene Wohnungen - in der Regel für Familien). Diese gibt es für

 

  • Wohnungslose
  • Spätaussiedler
  • sogenannte Kontingentflüchtlinge (z. B. jüdische Flüchtlinge)
  • Asylsuchende
  • weitere Personen im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Kosten für eine solche ordnungsbehördliche Unterbringung müssen die obdachlosen Menschen selbst tragen. Sind sie dazu nicht in der Lage, können sie die Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Amt für Familie und Soziales, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beantragen.  

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt beziehungsweise Sozialamt).

 

Regionale Hinweise

Alleinerziehende, Paare, Familien und andere Mehrpersonenhaushalte, Asylbewerber sowie Opfer/Betroffene von Wohnungsbränden oder anderen Schadensereignissen wenden sich bitte an die Abteilung für Wohnungs- und Unterkunftssicherung im Amt für Wohnen und Grundsicherung.

 

Alleinstehende wenden sich bitte an folgende Stellen:


Alleinstehende wohnungslose Männer wenden sich bitte an die "Zentrale Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer (ZBS)".


Alleinstehende wohnungslose Frauen wenden sich bitte an die "Frauenberatungstelle und Tagestreff".

 

Abhängig von der Problemstellung sind die Fristen unterschiedlich. Auf jeden Fall sind unbedingt alle von einem Gericht oder einem Gerichtsvollzieher gestellten Termine einzuhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Bei einer Unterbringung sind Unterkunftsgebühren zu zahlen. Sie sind je nach Unterkunft unterschiedlich hoch. Sind die Betroffenen nicht in der Lage, diese Kosten aus eigenen Mitteln selbst zu zahlen, kann die Kostenübernahme bei den jeweiligen Sozialleistungsträgern (Jobcenter, Amt für Familie und Soziales oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beantragt werden.

 

Das hängt von der jeweiligen Problemstellung ab und ist bei den Ansprechpartnern zu erfragen.

 

Für eine Unterbringung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe ist in der Regel eine mündliche behördliche Einweisung durch die zuständige Dienststelle und eine Kostenbürgschaft erforderlich.

 

§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

§§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

 

Regionale Hinweise

  • § 174 Landesverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 22 SGB II, § 34 SGB XII, § 42 SGB XII und § 67 SGB XII
  • §§ 174 ff Landesverwaltungsgesetz

 

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Investitionsbank Schleswig-Holstein - Förderprogramm Soziale Stadt

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein - Wohnungslosenhilfe

 

Regionale Hinweise

Je nach Problemstellung werden die notwendigen Anträge im Rahmen des Beratungsprozesses aufgenommen. Unten stehende Links führen zu den Online-Diensten.

 

Den Antrag auf Verlängerung Ersatzwohnraum gibt es auch als Online-Dienst.

 

Den Antrag auf wohnungssichernde Hilfe gibt es auch als Online-Dienst.

 


Ansprechpartner

Stresemannplatz 5 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63700 E-Mail: wohnungslosenhilfe[at]kiel.de


Mo, Di, Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr, Do. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D 315

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4671
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D311

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D315

G-L Unterbringung von Wohnungsnotfällen

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

M-Q + Sch Unterbringung von Wohnungsnotfällen

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

R-Z Unterbringung von Wohnungsnotfällen

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

A-F Unterbringung von Wohnungsnotfällen

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung


Damperhofstraße 12 24103 Kiel
Tel: +49 431 26044640 E-Mail: fbs[at]stadtmission-kiel.de


Mo, Di, Do, Fr: 8.30-13.00 Uhr


Fleethörn 61a 24103 Kiel
Tel: +49 431 26044611 E-Mail: zbs[at]stadtmission-kiel.de


Mo, Di, Do: 8.30-11.30 Uhr
Fr: 8.30 - 11.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

Öffnungszeiten Terminbuchung Fairtrade-Stadt