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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs

Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs

Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700 Fax: +49 431 901-62022 E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

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+49 431 901-2700
+49 431 901-62022
kfz-zulassung[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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