Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.
Beschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
verwandte Vorgänge
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
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24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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