Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
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Sondernutzung des öffentlichen StraßenraumsBeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung) ist das Tiefbauamt. Wenden Sie sich zusätzlich an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen.
Für Drehgenehmigungen ist auch das Tiefbauamt zuständig.
Fristen
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen, gegebenenfalls ergänzt um Beschilderungspläne.
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Bezirke: Kiel-Mitte ab südlich Exerzierplatz, Meimersdorf/Moorsee, Wellsee/Kronsburg/Rönne, Elmschenhagen/Kroog, Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf, Neumühlen-Diedrichsdorf und Oppendorf
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
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+49 431 901-2012
+49 431 901-62008
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Bezirke: Schreventeich/Hasseldieksdamm, Mettenhof, Hassee/Vieburg, Kiel-Mitte bis Höhe Exerzierplatz
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
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+49 431 901-2011
+49 431 901-62008
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Bezirke: Schiksee, Pries/Friedrichsort, Holtenau, Wik, Steenbek-Projensdorf, Suchsdorf, Russee/Hammer, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
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+49 431 901-2016
+49 431 901-62008
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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0431 901-2273
0431 901-742273
tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
Container Bauschutt Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
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Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
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0431 901-2273
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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