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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.

 

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

 

Die Gebühren für den Ersatzbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 32,30 €.

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700 Fax: +49 431 901-62022 E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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