Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Der alte Fahrzeugschein wird bei Verlust automatisch gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I umgetauscht.
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Im Falle eines Umtausches wird der alte Fahrzeugschein vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser zum Beispiel verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). In diesem Fall muss der alte Fahrzeugbrief der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Regionale Hinweise
Sie können sich an das Kieler Stadtamt (Zulassungsstelle) oder an die Zulassungsbehörde Altenholz (Tel. +49 431 320979-23), siehe nachfolgenden Link unter Zulassungsbehörde Altenholz wenden.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.
Regionale Hinweise
Die Gebühren betragen 11,20 EUR bis 20,20 EUR. Die konkreten Gebühren können erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, den aktuellen TÜV-Bericht und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief). Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bevollmächtigen, die Zulassungsbescheinigung Teil I für ihn zu beantragen. Dies gilt auch für Firmenfahrzeuge (Vollmacht durch Prokuristen oder Geschäftsführer).
Weitere Informationen
Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld Bemerkungen des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der ZB I zur Übernahme der Eintragungen aus Feld 33 "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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