Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kurztext
- Internationaler Führerschein Ausstellung
- für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
- zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Regionale Hinweise
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Internationale Führerschein sofort (nach der Antragsbearbeitung) ausgedruckt und ausgehändigt.
Falls aber zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss (zusätzliche Gebühren), ist hierfür mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 Wochen zu rechnen, die Bearbeitungsdauer kann mit der Expressbestellung (zusätzliche Gebühren) auf 2-3 Arbeitstage reduziert werden.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Regionale Hinweise
- Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 16,30 Euro erhoben.
- Falls ein alter Führerschein (graues oder rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 30,10 Euro Gebühren an.
- Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerschein gewünscht werden, fallen hierfür weitere 28,80 Euro an Gebühren an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Regionale Hinweise
Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird.
Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).
Weitere Informationen
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
verwandte Vorgänge
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Buchstabe A - B
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+49 431 901-2044
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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