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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
  • Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
    • neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

Sollte Sie im Besitz eines alten Papierführerscheins sein bzw. gewesen sein, erhalten Sie als Ersatzdokument den neuen EU-Kartenführerschein. Sollten der Papierführerschein nicht aus Kiel ausgestellt worden sein, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie diese gerne selbst anfordern und uns zukommen lassen, andernfalls fordern wir die Abschrift bei Ihrer Vorsprache an. Ein vorläufiger Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten bzw. die Kateikartenabschrift vorliegt. Wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind bzw. waren, ist die Anforderung einer Karteikartenabschrift nicht nötig. Die Fahrerlaubnisdaten sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert und können von uns abgerufen werden.

 

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen.

 

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Regionale Hinweise

Die Gebühr beträgt 44,90 Euro. Der Führerschein wird an die Meldeadresse gesendet. 

 

Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühr in Höhe von 68,90 EUR an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. 

 

Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an. 

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein Paypal). 

 

 

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

 

Regionale Hinweise

  • Im Falle eines Diebstahls ist die Vorlage einer Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle nicht erforderlich.
  • Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird.
  • biometrisches Lichtbild

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800 Fax: +49 431 901-62004 E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen.

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Buchstabe A - B

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe C - G

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe H und K

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe L - N

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe O - P

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe Q - S

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe T - Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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