Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Regionale Hinweise
Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
Ansprechpartner
Fax: +49 431 901-62077
E-Mail: Bussgeldstelle[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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