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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

 

Regionale Hinweise

Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.

Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.

Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.

 

§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;

StVG

 


Ansprechpartner


Fax: +49 431 901-62077 E-Mail: Bussgeldstelle[at]kiel.de

Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel


Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit der Verkehrsüberwachung:

Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 20:15 Uhr

Samstag von 9 Uhr bis 16:30 Uhr

Bankverbindung der Bußgeldstelle:

Empfänger: Stadtkasse Kiel

IBAN: DE 76 2105 0170 1001 8031 52

BIC: NOLADE21KIE

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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