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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fahrerlaubnis: Namen ändern

Fahrerlaubnis: Namen ändern

Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.

 

Regionale Hinweise

Die Berarbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

 

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

Regionale Hinweise

Die Gebühr beträgt 31,40 Euro. Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.

 

Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 55,40 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.


Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

 

 

 

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Führerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.

Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

GebOst

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800 Fax: +49 431 901-62004 E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen.

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Buchstabe A - B

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe C - G

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe H und K

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe L - N

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Buchstabe O - P

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe Q - S

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe T - Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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