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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

Ihre Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) können Sie um fünf Jahre verlängern lassen. Ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle ist erforderlich.

 

 

 

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Regionale Hinweise

Für die Verlängerung der "LKW-Klassen" (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren für den Führerschein: 

  • 48,70 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
  • 62,70 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
  • Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
  • Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 28,80 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
  • Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
  •  

 

Für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises entstehen folgende Gebühren:

 

Falls der Eintrag 95 benötigt wird, wird ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ausgestellt.

 

Die Ausstellung des FQN beträgt 32,50 Euro. Dieser wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

 

Die Ausstellung des FQN per Expressverfahren beträgt 37,90 Euro. In diesem Fall muss der FQN in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

 

 

 

Für die Ausstellung einer Fahrerkarte entstehen folgende Gebühren:

 

Die Ausstellung einer Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro. Diese wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

 

Die Ausstellung einer Fahrerkarte, die an die Fahrerlaubnisbehörde versendet wird, beträgt 34,00 Euro und muss vor Ort abgeholt werden.

 

 

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

 

 

 

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

 

Regionale Hinweise

  • ggf. Nachweis der Weiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation (Genaueres hierzu finden Sie unter: ,,Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis", Link siehe unten)

 

Falls der Reisepass vorgelegt wird, ist auch die Meldebescheinigung vorzulegen.

 

Bei der Antragstellung für den  "Busführerschein" muss die Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis vorliegen. Zur Entscheidung über den Antrag muss das Führungszeugnis vorgelegt werden.

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800 Fax: +49 431 901-62004 E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen.

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Buchstabe A - B

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe C - G

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe H und K

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe L - N

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe O - P

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe Q - S

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe T - Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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