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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Fahrerlaubnis auf Probe

Fahrerlaubnis auf Probe

Die Probezeit - bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis - dauert zwei Jahre.

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.

Das Instrument der Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.

 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

  • §§ 2a, 2b, 2c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 32 bis 39 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

StVG

FeV

GebOst

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Näheres zum Hintergrund der Fahrerlaubnis auf Probe ist der amtlichen Begründung in der Bundestags-Drucksache 10/4490 zu entnehmen.

Bundestagsdrucksache 10/4490

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800 Fax: +49 431 901-62004 E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen.

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Buchstabe A - B

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe C - G

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe H und K

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe L - N

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe O - P

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe Q - S

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Buchstabe T - Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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