Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Direkt online beantragen:
Anzeige für Erdaufschlüsse > 10m TiefeBeschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3766
Fax: +49 431 901-63781
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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