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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Regionale Hinweise

In Kiel muss ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel . Verbrannt werden dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus eigenem Garten, keine Abfälle allgemeiner Art.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 

Regionale Hinweise

Ordnungsbehörde für das Brauchtumsfeuer ist das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.

 


Ansprechpartner

Holstenstraße 104 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63780 E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Umwelttelefon

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2182
+49 431 901-63780
umweltschutzamt[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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