Fundsachen melden
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Kosten
Das Fundbüro muss einen Finderlohn erheben und an den*die Finder*in weiterleiten. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert bis 500 Euro grundsätzlich 5 Prozent, für den übersteigenden Wert 3 Prozent.
Es wird eine Gebühr nach Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Tarifstelle 8) erhoben.
Ansprechpartner
Tel: +49 431 901-4184
Fax: +49 431 901-62079
E-Mail: Fundbuero[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8 - 10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30-13:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Freitag 08:30-13:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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