Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
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Ausnahmegenehmigung Parken für Handwerker*innenBeschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 EUR
2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 EUR
3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 EUR
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Regionale Hinweise
Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.
Weitere Informationen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Regionale Hinweise
Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.
Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2015
+49 431 901-62008
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
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+49 431 901-62008
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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