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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.



Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

 

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

 

1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 EUR

 

2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 EUR

 

3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 EUR

 

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

 

Regionale Hinweise

Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.

 

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

 

Regionale Hinweise

Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.

 

Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Fax: +49 431 901-62008 E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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