Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Zuständigkeit
Bei der Landeshauptstadt Kiel ist die Ansprechstelle in der Regel Mo. bis Do. von 08 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Rechtsgrundlage
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Erlass - Ehrung der Alters und Ehejubilare
Weitere Informationen
Die Urkunden werden nach Möglichkeit von einem städtischen Repräsentanten persönlich überbracht.
Ansprechpartner
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63046
E-Mail: stefanie.skuppin[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
in der Regel:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2426
+49 431 901-63046
stefanie.skuppin[at]kiel.de
Zimmer:
119
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1915
E-Mail: ehrungen[at]stk.landsh.de
Postanschrift: 24171 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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